Merkzeichen B

Merkzeichen B
  • Für die Notwendigkeit ständiger Begleitung reicht es aus, dass Gefahren möglich sind, sie brauchen weder mit Sicherheit einzutreten, noch wahrscheinlich zu sein.

    SG Dortmund 54. Kammer   09.12.2021   S 54 SB 909/19

  • Das "regelmäßige" Angewiesensein auf das Mitfahren einer Begleitperson ist das nach dem Gesetz Entscheidende, nicht ein ständiges stetes Angewiesensein.

    SG Düsseldorf 4. Kammer   23.05.2019   S 4 SB 1110/14

  • Es kommt nicht auf die altersbedingt eingeschränkte Fähigkeit des Kindes an, Stoffwechselentgleisungen zu erkennen und zu behandeln. Die Voraussetzungen des Merkzeichens B sind unabhängig vom Alter zu bewerten. Nach Teil D 2a Satz 3 der Anlage zur VersMedV sind für die Beurteilung dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. D. h., es ist darauf abzustellen, ob ein Erwachsener mit den bei der Klägerin vorhandenen Stoffwechselschwankungen in der Lage wäre, diese rechtzeitig zu erkennen und (selbst) Maßnahmen zur Stabilisierung zu ergreifen.

    Sächsisches Landessozialgericht 9. Senat   30.01.2018   L 9 SB 6/15

  • Der Tatbestand für die Zuerkennung des Merkzeichens B knüpft an die Nachteilsausgleiche G, Gl und H an.

    Weiter ist Voraussetzung, dass der Behinderten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge der Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist.

    SG Aachen 12. Kammer   28.07.2020   S 12 SB 639/18

  • Merkzeichen B bei Kindern mit Diabetes

    Die Zuerkennung des Merkzeichens H bei einem Kind, das an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus leidet, bedingt nur in Ausnahmefällen auch die Zuerkennung des Merkzeichens B. Denn die latente Gefahr des Erleidens hypoglykämischer Schocks ist hinsichtlich des Merkzeichens B nicht ausreichend, um die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu begründen.

    Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des Nachteils B bei einem behinderten Kind vorliegen, sind vielmehr dieselben Kriterien wie bei einem Erwachsenen maßgebend.

    Bayerisches Landessozialgericht 3. Senat   28.07.2014   L 3 SB 195/13

  • Merkzeichen B bei Kleinkindern und Saüglingen

    Teil D Ziff. 2 a) S. 2, 3 der Versorgungsmediznischen Grundsätze stellt klar, dass auch bei Säuglingen und Kleinkindern dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend sind, wobei diese Regelung für übrige Kinder und Jugendliche in gleicher Weise gilt.

    Insofern ist danach zu fragen, ob die vorliegenden Gesundheitsstörungen bei einem Erwachsenen zur Notwendigkeit einer ständigen Begleitung führen würden

    Die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen von Säuglingen und Kindern sind also auf einen gedachten Erwachsenen zu übertragen. Soweit bei diesem hiernach die Voraussetzungen für das Merkzeichen B zu bejahen wären, steht es auch dem Säugling oder Kind zu.  

    SG Aachen 18. Kammer   18.02.2020   S 18 SB 181/18

  • Wenn durch ein Parkinson-Syndrom die posturale (die das Gleichgewicht betreffende) Stabilität und die Koordination mit daraus resultierender Behinderung der Mobilität beeinträchtigt sind, die Feinmotorik und die motorischen Koordination an den oberen Extremitäten mit daraus resultierender Behinderung bei manuellen Tätigkeiten des täglichen Lebens gestört sind, kognitiv-mnestische Defizite vorliegen sowie Verhaltensauffälligkeiten, die sich negativ auf die Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags und zur sozialen Integration auswirken, kann ein GdB von 80 in Betracht kommen.

    Der Schwerbehinderte, der bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen angewiesen ist, hat Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens B.

    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat   08.03.2018    L 13 SB 28/17

  • Bei Gehörlosen kann nach Abschluss der Gehörlosenschule und einer Ausbildung nicht aufgrund typischer Funktionsbeeinträchtigungen, insbesondere beeinträchtigter Kommunikationsfähigkeit, vom Vorliegen des Merkzeichens B ausgegangen werden. Sofern früh ertaubte, aber des Lesens und Schreibens kundige Gehörlose unbekannte Wege erstmals zurückzulegen haben, können sie im Internet frei zugängliche Stadtpläne und genaue Wegbeschreibungen ebenso nutzen wie aktuell die auf den handelsüblichen Smartphones verfügbaren Navigationsgeräte mit GPS-Peilung, die sogar eine Ortung ermöglichen.

    Landessozialgericht Baden-Württemberg 6. Senat   21.02.2013    L 6 SB 5788/11

  • 1. Bei der Vergabe des Merkzeichens "B" an Kinder sind die selben Kriterien wie bei Erwachsenen mit den gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend.

    2. Bei einem schwerbehinderten Kind, bei dem bereits die Voraussetzungen für das Merkzeichen "H" vorliegen und das an Mukoviszidose leidet, ist die Vergabe des Merkzeichens "B" deshalb gerechtfertigt, da das Kind an unkontrolliert auftretenden Hustenattacken, auch mit Blaufärbung, leidet und deshalb bei der Benutzung - vergleiche mit einer Anfallskranken - von öffentlichen Verkehrsmitteln auf fremde Hilfe angewiesen ist.

    Landessozialgericht für das Saarland 5. Senat   07.12.2004    L 5 SB 100/03

  • Im Hinblick auf die Orientierungsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass im Internet frei zugängliche Stadtpläne und genaue Wegbeschreibungen ebenso wie entsprechende Apps auf Smartphones zu Orientierungszwecken genutzt werden können. Diesen kommt mittlerweile für die Möglichkeit der Orientierung gerade auf unbekannten Wegen im Alltag eine überragende Bedeutung zu.

    Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat   09.09.2020    L 13 SB 40/17

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  • Versorungsmedizinische Grundsätze
    in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung


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